Studierende erwerben im Rahmen ihres Studiums Kenntnisse über die Gefahren und Risiken ihrer Tätigkeit. Zur Ausübung dieser Tätigkeit sind gesetzliche Vorschriften und die hochschulinternen Regelungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes zu beachten.
Die Studierenden tragen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz die Sorgfaltspflicht gegenüber ihrer eigenen Arbeit, der Arbeit ihrer Kommilitonen und der Umwelt.
Eine kurze Zusammenstellung der Informationen finden Sie in einem PDF-Dokuement, Link auf PDF-Dokunt zur Studierendeninformation im Intranet. Im Serviceportal kann ein kurzes Video zum Notfallmanagement in deutscher, als auch in englischer Sprache abgerufen werden, das Sie auf Ihren Endgeräten anschauen können.
Studierende an der TU Dortmund sind nach dem Sozialgesetzbuch VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Universität und ihren Einrichtungen (z.B. Bibliothek) stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln (z.B. Brillen) werden Sachschäden grundsätzlich nicht ersetzt. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport. Für betriebliche Praktika ist in der Regel der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt (möglichst Durchgangsarzt) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Jeder Unfall ist anzeigepflichtig. Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich dem zuständigen Ansprechpartner Ihrer Fakultät, an der Sie studieren. Bei einem Sportunfall ist dies der HSP. Ebenso sind die Unfälle dem Studierendenwerk Dortmund zu melden, das Studierendenwerk leitet Ihre gesetzlich vorgeschriebene Unfallanzeige an die Unfallkasse NRW weiter.