Die Bildschirmarbeitsverordnung gilt für alle Beschäftigtengruppen und schließt alle Arten von Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten ein. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der ergonomisch korrekten Planung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und der Betriebsärztliche Dienst führt Untersuchungen der Augen (nach der Bildschirmarbeitsverordnung) durch.
Schon seit langem stehen Laserdrucker (ebenso Kopierer) in Verdacht, die Gesundheit zu gefährden. Verschiedene Studien konnten das jedoch bisher nicht konkret klären.
Laserdrucker, Kopierer und Laserfaxe stehen am besten in gut gelüfteten, separaten Räumen.Toner sollte nicht auf die Haut kommen oder eingeatmet werden. Wenn Toner auf Haut oder Kleidung gelangt, hilft kaltes Wasser. Heißes Wasser fixiert ihn. Verschütteter Toner kann mit einem feuchten Tuch aufgenommen werden. Bei Papierstau ist es ratsam, das Papier nicht gewaltsam aus dem Drucker zu reißen. Sonst kann noch nicht fixierter Tonerstaub freigesetzt werden und Atemwege, Haut und Augen gefährden. Fast alle Druckertreiber bieten die Option » Toner sparen« an. Wird dies als Grundeinstellung gewählt, muss die Tonerkartusche seltener gewechselt werden. Laserdrucker sollten regelmäßig von Fachpersonal gewartet werden. Die meisten Tonerkartuschen können zum Recycling an den Hersteller zurückgegeben werden. Wieder befüllte Kartuschen sollten der neuen DIN-Norm 33870 entsprechen, die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Kartusche und Toner festlegt.
Informationen zur Beschaffung von Büromaterial werden durch das Dezernat 5, Zentrale Beschaffung gegeben. Hier erhalten Sie Auskünfte zu Bürodrehstühlen, Büromöbeln, Besucher- und Konferenzstühlen sowie Musterzimmern.
In Zusammenarbeit mit der Beschaffungsstelle und dem Rahmenvertragspartner der TU Dortmund steht Ihnen auch das Referat 7 für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Bei einem Möglichen vor Ort Termin können hilfreiche Informationen zum Gesundheitsschutz gegeben werden und mögliche Gefahrenquellen im Vorfeld einer Neumöblierung minimiert bzw. ausgeschlossen werden.
Gerne beraten wir Sie und freuen uns auf Ihren Anruf.
Für alle nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde eine Rahmenvereinbarung an der TU Dortmund geschlossen.